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   BGH, 15.02.2006 - IV ZR 129/02   

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https://dejure.org/2006,7367
BGH, 15.02.2006 - IV ZR 129/02 (https://dejure.org/2006,7367)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2006 - IV ZR 129/02 (https://dejure.org/2006,7367)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - IV ZR 129/02 (https://dejure.org/2006,7367)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer ehemaligen Angestellten der Stadtverwaltung auf Zahlung einer Zusatzrente; Ausschluss der §§ 1 bis 4 und 18 Betriebsrentengesetz (BetrAVG); Vereinbarkeit der Nichtgewährung der Rente mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 a.F.; ; BetrAV... G § 1b n.F.; ; BetrAVG § 2 a.F.; ; BetrAVG § 18; ; BetrAVG § 26; ; BetrAVG § 30d; ; BetrAVG § 30f; ; VBLS § 39 n.F.; ; VBLS § 44 a.F.; ; VBLS § 44a a.F.; ; VBLS § 44a Abs. 1 a.F.; ; VBLS § 44a Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; VBLS § 76 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS a. F. § 44; VBLS a. F. § 44 a; BetrAVG § 18; BetrAVG § 26; BetrAVG § 30 d
    Kein Anspruch auf Zusatzrente für vor dem 22. 12. 1974 beendete Beschäftigungsverhältnisse gem. § 44 a VBLS a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 44 (a.F.); BetrAVG § 18 § 26
    Berechnung der Zusatzrente im öffentlichen Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 638
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 129/02
    Sie meint unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1998 (BVerfGE 98, 365), die Rente sei in entsprechender Anwendung von § 2 BetrAVG a.F. wie bei Arbeitnehmern außerhalb des öffentlichen Dienstes zu berechnen, jetzt nach der die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzenden Regelung in § 18 BetrAVG n.F.

    Das Bundesverfassungsgericht hat selbst für die von § 18 BetrAVG a.F. betroffenen, dem Grunde nach unverfallbaren Anwartschaften dem Gesetzgeber zugebilligt, die Folgen der Verfassungswidrigkeit für die Vergangenheit einzugrenzen (BVerfGE 98, 365, 402 f.).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 129/02
    Er ist verfassungsrechtlich nicht nur unbedenklich, sondern vielmehr geboten, um eine rechtsstaatlich unzulässige Rückwirkung zu vermeiden (vgl. BVerfGE 65, 196, 217 f.; BVerfG NJW 1978, 2023; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung 3. Aufl. § 26 Rdn. 1; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Bd. I Arbeitsrecht 8. Ergänzungslieferung Stand September 2004/Januar 2005 § 26 Rdn. 5701 f.).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 129/02
    Der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Dynamisierung der Zusatzrente (VersR 2000, 835, 838) hat die Beklagte durch ihre neue Satzung hinreichend Rechnung getragen, wie der Senat im Urteil vom 14. Januar 2004 ausgeführt hat (aaO unter II 2 c).
  • EuGH, 13.01.2005 - C-356/03

    Mayer - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Erwerb von

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 129/02
    Das ist schon deshalb nicht der Fall, weil der Grundsatz des gleichen Entgelts aus betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit nur Leistungen abdeckt, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 gewährt werden (EuGH NZA 2005, 347 f.; EuGH, Rs. C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, 1955 f. Rdn. 40 ff.).
  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 129/02
    Die Klägerin hat für den mit Beiträgen und Umlagen belegten Zeitraum vom 1. Oktober 1958 bis 31. Dezember 1969 keinen Anspruch auf eine Zusatzrente nach § 18 BetrAVG n.F. oder § 18 BetrAVG a.F., der durch § 44a VBLS a.F. ohne inhaltliche Änderung in die Satzung der Beklagten übernommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 1 a).
  • BVerfG, 30.01.1978 - 2 BvR 1057/75
    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 129/02
    Er ist verfassungsrechtlich nicht nur unbedenklich, sondern vielmehr geboten, um eine rechtsstaatlich unzulässige Rückwirkung zu vermeiden (vgl. BVerfGE 65, 196, 217 f.; BVerfG NJW 1978, 2023; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung 3. Aufl. § 26 Rdn. 1; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Bd. I Arbeitsrecht 8. Ergänzungslieferung Stand September 2004/Januar 2005 § 26 Rdn. 5701 f.).
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 129/02
    Das ist schon deshalb nicht der Fall, weil der Grundsatz des gleichen Entgelts aus betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit nur Leistungen abdeckt, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 gewährt werden (EuGH NZA 2005, 347 f.; EuGH, Rs. C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, 1955 f. Rdn. 40 ff.).
  • BGH, 17.12.2008 - IV ZB 15/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung

    Sie dient gerade nicht der Absicherung im Alter; ihr Zweck erschöpft sich vielmehr darin, den aus einem zusatzversorgungspflichtigen Dienstverhältnis vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmern einen versicherungstechnischen Gegenwert für die geleisteten Beiträge zu gewähren (Senatsurteile vom 15. Februar 2006 aaO und IV ZR 129/02 - VersR 2006, 638 Tz. 14; vom 14. Januar 2004 aaO unter II 2 b aa; vom 6. Juli 1994 - IV ZR 272/93 - VersR 1994, 1133 unter 2 c m.w.N.).
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